Kaarst muss Fördergeld nicht zurückzahlen

Quelle: NGZ (Julia Hagenacker) vom 14.10.2015

Es geht um den Berliner Platz. Zwischen 1966 und 1981 hat die Bezirksregierung die Ortskernsanierung in Büttgen bezuschusst. Eine Zweckbindungspflicht besteht laut Kämmerer nicht mehr.

Der Bau des neuen Supermarkts auf dem Berliner Platz beschäftigt weiter – und zwar Anwohner und Verwaltung gleichermaßen. Konkret geht es diesmal um die Frage, ob die Stadt Kaarst wegen der Umgestaltung des bislang als Parkplatz genutzten Platzes möglicherweise Landesmittel zurückzahlen muss.

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