Kennzeichnung von Bäumen sowie Anbringen von Bannern auf dem Berliner Platz – Reaktion der Stadt Kaarst

. . . Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bäume im Eigentum der Stadt Kaarst stehen und dass darüber hinaus die Ihrerseits vorgenommene Nutzung eine Sondernutzung im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes NRW darstellt. Sie haben allerdings weder eine Sondernutzungsgenehmigung beantragt noch überhaupt Kontakt zur Verwaltung aufgenommen. Im Rahmen des uns zustehenden . . .

Brief der Stadt Kaarst vom 26.04.2013

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