Öffentlicher Eilantrag der Bürgerinitiative als Reaktion auf den Brief der Stadt Kaarst vom 26.04.2013

. . . gem. Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung (der Stadt Kaarst) über Erlaubnisse und Gebühren für die Sondernutzung an den öffentlichen Straßen (soweit anwendbar?)
Wir beantragen hiermit, die zwei an den Kastanien angebrachten Banner „45 Bäume sollen nicht für einen Supermarkt sterben!“ und 45 Markierungen „X“ belassen zu dürfen. Hilfsweise beantragen wir eine Genehmigung bis zum 31.05.2013. . .

Brief der Bürgerinitiative vom 28.04.2013

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